Rürup-Rente Hinterbliebenenschutz

Grundsätzlich sind Rürup-Renten nicht vererbbar, die Versicherer bieten ihren Kunden jedoch bestimmte Zusatzleistungen für den Fall der Fälle an. Dabei können Versicherte auf einen großen Leistungsumfang setzen. So bietet sich unter anderem auch eine Kombination mit einer Risikolebensversicherung oder einer Berufsunfähigkeitsversicherung an. Welche Möglichkeiten sich beim Hinterbliebenenschutz ergeben, können Sie nun in Erfahrung bringen. Auch das Deutsche Institut für Service-Qualität untersucht die besten Lebensversicherungen, die eine Hinterbliebenenschutz bieten.

Wir würden uns freuen, wenn wir Ihnen eine neutrale und unverbindliche Risikoanalyse erstellen dürfen. Wir sind unter dem angegebenen Kontaktformular jederzeit für Sie da!

HINTERBLIEBENE IN DER BASISRENTE ABSICHERN

Die geförderte Altersvorsorge bietet eine zusätzliche Absicherung für die Hinterbliebenen an. Die Steuervorteile der Rürup-Rente gehen dabei nicht verloren. So bietet sich eine anteilige Zahlung für den Hinterbliebenenschutz. So wird ein Teil der Beiträge darauf verwendet, um die Angehörigen im Todesfall schützen zu können. Das bietet den Vorteil, dass vor allem der Ehepartner im Fall der Fälle die Rentenversicherung übertragen bekommt.

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DISQ vergleicht Risikolebensversicherung inmitten des Hinterbliebenenschutzes

  • 1 Europa 100,0 sehr gut
  • 2 DLVAG 96,7 sehr gut
  • 3 WGV 96,3 sehr gut
  • 4 BNP Paribas Cardif 95,5 sehr gut
  • 5 Hannoversche 94,5 sehr gut
  • 6 Mylife 94,5 sehr gut
  • 7 HUK24 93,9 sehr gut
  • 8 Prisma-Life 93,2 sehr gut
  • 9 Ergo Direkt 92,2 sehr gut
  • 10 CosmosDirekt 91,8 sehr gut
  • 11 Württembergische 91,0 sehr gut
  • 12 Zurich Life 90,6 sehr gut
  • 13 Credit Life 88,8 sehr gut
  • 14 Canada Life 87,1 sehr gut
  • 15 Basler 86,9 sehr gut
  • 16 Stuttgarter 86,8 sehr gut
  • 17 HUK-Coburg 85,6 sehr gut
  • 18 Allianz 84,9 sehr gut
  • 19 Dialog 83,7 sehr gut
  • 20 Axa 81,1 sehr gut
  • 20 DBV 81,1 sehr gut
  • 22 Gothaer 78,6 gut
  • 23 Continentale 78,2 gut
  • 24 Interrisk 74,3 gut
  • 25 Zurich 74,1 gut
  • 26 Nürnberger Beamten 65,8 befriedigend
  • 27 Hanse-Merkur 65,7 befriedigend
  • 28 Nürnberger 65,4 befriedigend
  • 29 R+V 62,4 befriedigend
  • 30 Condor 59,8 ausreichend
  • 31 SDK 51,7 ausreichend
  • 32 Alte Leipziger 50,7 ausreichend
  • 33 Die Bayerische 50,1 ausreichend
  • 34 Volkswohl Bund 49,6 ausreichend
  • 35 WWK 49,6 ausreichend
  • 36 Swiss Life 47,6 ausreichend
  • 37 Barmenia 47,0 ausreichend
  • 38 Concordia Oeco Leben 38,5 mangelhaft
  • 39 Universa 30,5 mangelhaft
  • 40 Ergo 28,9 mangelhaft
  • 41 Debeka 27,1 mangelhaft
  • 42 HDI 0,8 mangelhaft

RISIKOLEBENSVERSICHERUNG ZUR HINTERBLIEBENENVERSORGUNG

Eine weitere Möglichkeit der Hinterbliebenenversorgung bietet der simultane Abschluss aus eine Rürup-Rente und einer Risikolebensversicherung. So kann eine Förderung mit einem Hinterbliebenenschutz abgesichert werden. Die Alternative für die Hinterbliebenen bietet sich auch im Rahmen der Riester-Rente Förderung an. Es gibt in diesem Fall keine lebenslange Rentenversicherung, die Hinterbliebenen erhalten jedoch eine große Einmalzahlung in der mit dem Versicherer vereinbarten Höhe. Die Versicherungssumme kann während der Rentenphase oder der Ansparphase gezahlt werden. Vergleichen Sie hier die Anbieter.

HINTERBLIEBENENRENTE MIT ANBIETER VEREINBAREN

Sollte der Ehepartner innerhalb der Rentenphase versterben, dann zahlen die Anbieter in der Regel 60 Prozent der normalen Rente. Einige Rentenversicherer bietet einen Schutz für die Hinterbliebenen auch ohne Gesundheitsprüfung. So auch die LVM Rentenversicherung. Dabei gelten jedoch bestimmte Voraussetzungen für den Versicherungsnehmer. So kann der Partner nur dann die zusätzliche Hinterbliebenenrente in Anspruch nehmen, wenn der Lebenspartner nicht mehr als fünf Jahre jünger ist.

BERUFSUNFÄHIGKEITSVERSICHERUNGEN ALS WEITERE ALTERNATIVE

Nicht nur für den Todesfall sollten Sparer einen Absicherung finden, auch im Falle einer Berufsunfähigkeit bietet sich eine Alternative der Einkommenssicherung. So zahlt der Anbieter dann eine Rente, wenn der Versicherte nicht mehr in der Lage ist, einer Tätigkeit nachzugehen. Gezahlt wird eine Berufsrente, die mit dem jeweiligen Anbieter vereinbart worden ist. Weitere Informationen zum Thema können Sie jederzeit auch bei uns in Erfahrung bringen.

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