Rürup Rente Selbstständige Test

Rürup Rente für Selbstständige im Test –

Von der Rürup Rente sollen insbesondere Selbständige profitieren, die weder bei der gesetzlichen Rentenversicherung noch bei einem Versorgungswerk pflichtversichert sind. Zwar erhalten die Anleger keine direkten staatlichen Altersvorsorge-Zulagen wie bei der Riester Rente, jedoch gibt es einen klaren Vorteil gegenüber der Steuer. Auch die Renditeerwartungen fallen sehr hoch aus.


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Rürup Rente Selbstständige im Test – Vorteile bei der Steuer

Die Prämien einer Rürup-Rente können zusammen mit den Beiträgen in eine gesetzliche Rentenversicherung als Sonderausgaben abgesetzt werden. In 2016 können Eheleute und Alleinstehende 82 Prozent ihrer Prämien bei der Steuer absetzen. Die aktuelle Höchstgrenze für Verheiratete liegt bei 40.000 Euro und für Alleinstehende bei 20.000 Euro. Es erfolgt eine jährliche Erhöhung um je zwei Prozentpunkte. Bis dann letztendlich 100 Prozent abgesetzt werden können.

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Beispielrechnung bei 4.000 Euro jährlicher Einzahlung (ca. 340 Euro monatlich)

Wer jährlich 4.000 Euro für seinen Rürup-Rente-Vertrag einzahlt, der kann diese Prämie wie folgt absetzten:

  • 2011: 2.800 Euro (70 Prozent)
  • 2012: 2.880 Euro (72 Prozent)
  • 2013: 2.960 Euro (74 Prozent)
  • 2014: 3.040 Euro (76 Prozent)
  • 2015: 3120 Euro (78 Prozent)
  • 2016: (82 Prozent)
  • 2025: 4.000 Euro (volle Höhe)

Ab 2025 können Sparer 100% ihrer Beiträge absetzten.

Zu den aktuellen Tests und Testergebnissen – Rürup Rente Test 2016

Besonderheit Berufsunfähigkeitsversicherung

Eine selbständige Berufsunfähigkeitsversicherung kann zwar auch als Sonderausgabe abgesetzt werden, es gilt für Selbstständige jedoch die Höchstgrenze von lediglich 2.800 Euro. Diese Grenze wird bereits durch die Krankenversicherungsprämien schnell ausgeschöpft. Der Sonderausgabenabzug kommt auch zur Anwendung, wenn die Rürup-Rente mit einer Berufsunfähigkeitsversicherung kombiniert wird. Die Bedingung ist einzig, dass die Beitragshöhe für die private Altersvorsorge mindestens 50 Prozent der Gesamtprämien ausmacht.

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Weitere Vorteile:

  • Insolvenzschutz
  • Pfändungsschutz
  • Keine Anrechnung des Vermögens bei Arbeitslosigkeit

Mit der Basisrente wurde im Jahr 2005 ein Gegenmodell für all diejenigen entwickelt, die selbst nicht riestern können. Erfinder und Namensgeber ist der Wirtschaftswissenschaftler Bert Rürup. Es gibt hier zwar keine direkten Altersvorsorgezulagen wie bei der Riester-Rente, allerdings können die Beiträge seit 2013 zu 74 Prozent bei der Steuer geltend gemacht werden. Über diese Förderung (Steuern) bezieht das Modell der Basisrente seinen größten Vorteil für Kunden, die nicht in einem berufsständischen Versorgungswerk oder bei der gesetzlichen Rentenkasse pflichtversichert sind.

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Wie funktioniert die gesetzliche Rentenversicherung

Die Basis-Vorsorge ist der gesetzlichen Rente nicht nur bei den Leistungen, sondern auch steuerlich rechtlich gleichgestellt. Der Unterschied ist jedoch, dass diese private Altersvorsorge kapitalgedeckt ist und nicht, wie bei der gesetzlichen Rentenversicherung, umlagefinanziert. Das bis zum Renteneintrittsalter gebildete Kapital wird direkt auf einem Konto (des Sparers) gutgeschrieben, nicht auf viele Rentner verteilt bzw. umgelagert. Eine Auszahlung gibt es aber auch für Selbständige und Freiberufler erst zu Rentenbeginn. Auch eine Beitragsfreistellung gibt es bei der Rentenkasse in Deutschland nicht.

Unterschied zur Riester-Rente

Auch die vom Staat mit direkten Zulagen geförderte Riester-Rente ist eine kapitalgedeckte Form der Altersvorsorge. Sparer können hier allerdings nur maximal 2.100 Euro ihrer Einzahlungen im Jahr bei der Steuer ansetzen. Auch bei der Auszahlung der Renten ergeben sich bei den beiden Varianten der Altersvorsorge bestimmte Unterschiede. Wo bei der Riester-Rente bis zu 30 Prozent der staatlichen Zulagen und eingezahlten Beiträge zu Beginn der Auszahlungsphase entnommen werden können, ist hier nur eine monatliche Rente zu erhalten. Es gibt somit kein Kapitalwahlrecht für Selbständige. Das heißt, es gibt nur das Recht einer lebenslangen Rentenzahlung.

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Private Rentenversicherung

Eine klassische Rentenversicherung, die nach dem Jahr 2005 abgeschlossen worden ist, kann nicht steuerlich geltend gemacht werden. Der Vorteil hierbei ist jedoch, dass die gesamte Summe auf einem Schlag entnommen werden kann. Sparer können sich zudem eine lebenslange Rente auszahlen lassen.

Weitere Nachteile sind hingegen bei der privaten Rentenversicherung die geringe Flexibilität der Policen. Auch die Besteuerung verläuft hier ein wenig anders als bei den Rürup-Renten. Ab dem Jahr 2040 wird das Geld jedoch voll besteuert, ansonsten erfolgt lediglich eine Besteuerung auf den sogenannten Ertragsanteil der Verträge.

Auszahlung der verzinsten Ersparnisse

Freiberufler und Selbständige, die ihren Vertrag noch bis zum 31.12.2011 abgeschlossen haben, erhalten die Rentenzahlung mit Beendigung des 60. Lebensjahres. Sollte der Vertrag ab dem 01.01.2012 abgeschlossen worden sein, so muss bis zur Vollendung des 62. Lebensjahres abgewartet werden, bis es zur Auszahlung kommt. Bis zu diesem Zeitpunkt steht es jedem Vorsorgenden frei, wieviel er in seinen Vertrag einzahlt. Die entscheidende Rolle spielt lediglich das erzielte Einkommen.

Private Krankenversicherung

Wie die private Krankenversicherung auch, zählt die Basis-Absicherung seit 2006 beim Finanzamt als sogenannte Sonderausgabe und ist bis zu 20.000 Euro abzugsfähig. Der Grund für die Anhebung ist die sehr schnell erreichte Höchstgrenze vor allem folgende Vorsorgeaufwendungen:

  • Krankenversicherung
  • Pflegeversicherung
  • Unfallversicherung

Mittlerweile sieht die gesetzliche Steuer-Regelung jedoch vor, dass die ehemaligen Höchstgrenzen zum Teil massiv angehoben worden sind. Es wird seitens des Finanzamtes ebenfalls eine Günstigerprüfung automatisch durchgeführt. Für Studenten ist eine solche Absicherung nur in wenigen Fällen geeignet. Mehr dazu auch unter http://www.rueruprentetest.com/studenten/ .

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Risiko: Verträge mit Fonds

Parallelen zur Riester-Rente ergeben sich auch bei der Produktvielfalt. Es werden insgesamt drei verschiedene Produkte von Banken, Versicherungen und Bausparkassen angeboten:

  • Klassische Rentenversicherung
  • Banksparplan
  • Anlage in Fonds

Obwohl sich herausgestellt hat, dass Fonds eine wesentlich höhere Rendite mit sich bringen als die anderen Tarif-Formen, so sollte doch das erhöhte Risiko des Kapitalmarktes nicht unberücksichtigt bleiben. Die Basisrente lohnt sich auch für Beamte und Angestellte .

Nachteile

Es gibt neben den vielen Vorteilen auch ein paar kleine Haken für die Anleger:

  • Der Gesetzgeber hat ein grundsätzliches Vererbungsverbot der Policen beschlossen
  • Es gibt keinen Schutz für die Hinterbliebenen während der Ansparphase oder der eigentlichen Rentenphase (es sei denn, Sie haben eine Beitragsrückgewähr mit Ihrem Versicherer vereinbart)
  • Kein Kapitalwahlrecht bei Auszahlung der Verträge

Rürup Renten Selbstständigen Tests – Gute Angebote

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